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Pferd4 Min.·21. Mai 2026

Equidenpass: Was muss rein, wann ungültig?

Der Equidenpass ist Pflicht für jedes Pferd. Was er enthalten muss, wann er ungültig wird und wo du ihn beantragst.

Seit 2009 ist der Equidenpass (auch Pferdepass) für jedes Pferd, Pony, Esel und Maultier in der EU Pflicht. Ohne gültigen Pass darf dein Pferd nicht transportiert, nicht geschlachtet und nicht den Besitzer wechseln.

Was muss enthalten sein?

  • Identifikation: Name, Geschlecht, Farbe, Abzeichen, Geburtsdatum
  • Mikrochip-Nummer: 15-stelliger Transpondercode (seit 2009 Pflicht bei Neuregistrierung)
  • Grafische Darstellung: Zeichnung mit eingetragenen Abzeichen und Wirbeln
  • Besitzer: Name und Adresse des aktuellen Besitzers
  • Lebensmittelstatus: „Schlachttier" oder „Nicht zur Schlachtung bestimmt" — unwiderruflich!
  • Impfungen: Alle Impfungen mit Datum, Impfstoff und Tierarzt-Stempel
  • Medikamentengabe: Antibiotika, Phenylbutazon etc. (bei „Schlachttier"-Status Pflicht)

Wann wird er ungültig?

  • Kein Mikrochip: Seit 2009 ist der Chip Pflicht — ohne Chip ist der Pass nicht vollständig
  • Besitzerwechsel nicht eingetragen: Bei Verkauf muss der neue Besitzer innerhalb von 30 Tagen eingetragen werden
  • Pass verloren: Ersatzpass beim zuständigen Zuchtverband beantragen (50–100€). Der Lebensmittelstatus wird automatisch auf „Nicht zur Schlachtung" gesetzt
  • Daten stimmen nicht: Abzeichen verändert, Chip defekt, Name falsch → Tierarzt muss korrigieren

Wo beantragen?

Beim zuständigen Zuchtverband oder der Landwirtschaftskammer. Für Fohlen: innerhalb von 6 Monaten nach Geburt. Kosten: 30–80€ je nach Verband.

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